Allgemeine Geschäftsbedingungen Vision-Hub GmbH Stand 11/2020

1. Anwendungsbereich

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) werden Vertragsbestandteil. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen unseres Kunden werden nicht anerkannt. Auch bei vorbehaltsloser Ausführung eines Auftrages werden entgegenstehende oder abweichende Bedingungen unseres Kunden, auch in Kenntnis dieser, nicht anerkannt. Diese AGB gelten bei Vorliegen eines Handelsgeschäfts auf beiden Seiten für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden in der jeweils bei Vertragsschluss geltenden Fassung. Mündliche Vereinbarungen mit dem Kunden sind unwirksam. Mit dem Kunden getroffene schriftliche Vereinbarungen gehen diesen AGB vor.

2. Angebote

Unsere Angebote sind freibleibend. Aufträge, die uns vom Kunden mündlich erteilt wurden, sind für diesen verbindlich. Der Kunde ist verpflichtet, uns mündlich erteilte Aufträge unverzüglich schriftlich zu bestätigen. Sobald wir in Kenntnis des Kunden mit der Auftrags- durchführung beginnen, ohne dass der Kunde wider-spricht, gilt der Auftrag als erteilt. Zur Herbeiführung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges, den der Kunde mit dem Auftrag erzielen möchte, sind wir nicht verpflichtet.

3. Ausführung

Der Kunde ist verpflichtet, vor Auftragserteilung alle Unterlagen, Daten und sonstige Informationen zur Verfügung zu stellen, die bei der Leistungserbringung berücksichtigt werden sollen. Hierzu gehört auch die Mitteilung aller Gesetze, Normen, technischen Spezifikationen und sonstiger Vorschriften, denen die Leistung genügen muss. Entstehen Mehrkosten durch die Verletzung dieser Mitwirkungspflichten, so hat diese der Kunde zu tragen. Für Schäden, die auf der Verletzung der Mitwirkungspflichten oder der Lieferung falscher oder unvollständiger Informationen zurückzuführen sind, wird keine Haftung übernommen. Der Kunde ist verpflichtet, die von uns erbrachten Leistungen, auch Zwischenleistungen, unverzüglich auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen.
Liefer- und Leistungszeiten sind nur dann verbindlich, wenn sie vertraglich vereinbart werden.
Sofern schutzwürdige Interessen des Kunden nicht beeinträchtigt werden, besteht die Berechtigung unsererseits, für die Leistungserbringung Dritte einzuschalten und den Auftrag ganz oder teilweise an Dritte zu vergeben.
Vereinbarte Leistungs- und Liefertermine gelten vorbehaltlich der fristgerechten Leistungen etwaiger Vorlieferanten, soweit für die Leistungserbringung Leistungen eines oder mehrerer Vorlieferanten notwendig sind.

4. Preise/Zahlungsbedingungen

Die Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Bei Änderung des gesetzlichen Umsatzsteuersatzes besteht ein Anpassungsanspruch, ohne dass dem Kunden hieraus ein Kündigungsrecht zusteht.
Bei Dauerschuldverhältnissen besteht ein Preisanpassungsrecht ab dem ersten Vertragsjahr, wenn seit dem Vertragsschluss Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen eingetreten sind. Die Änderungen werden dem Kunden mit einer Frist von 8 (acht) Wochen mitgeteilt und auf Verlangen entsprechend nachgewiesen. Bei einer Preisanpassung von mehr als 5 (fünf) % je Kalenderjahr hat der Kunde das Recht, den Vertrag ordentlich mit einer Frist von 2 (zwei) Monaten zum Monatsende schriftlich zu kündigen. Diese Kündigung wird nur wirksam, wenn unsere Preisanpassung nicht innerhalb von 10 (zehn) Werktagen nach Zugang der Kündigung zurückgenommen wird.
Zusätzliche Leistungen werden gesondert vergütet. Es kann ein angemessener Vorschuss durch uns verlangt werden.
Entstehen Materialaufwendungen, so werden diese gesondert vergütet. Sofern dies gesondert vertraglich vereinbart ist, werden Reisekosten und Spesen dem Kunden weiterberechnet. Die vereinbarte Vergütung ist innerhalb von 2 (zwei) Wochen nach Rechnungserhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig. Die Rechnungen gelten als anerkannt, wenn nicht innerhalb von 2 (zwei) Wochen schriftlich widersprochen wird. Mit Unterzeichnung von Leistungsnachweisen, die die Leistungen nach Zeiteinheiten aufgeschlüsselt enthalten, erkennt der Kunde die erbrachten Leistungen sowohl inhaltlich als auch der Höhe nach als vertragsgemäß an. Es besteht keine Verpflichtung zur Entgegennahme von Schecks, Wechseln oder Ähnlichem. Gegen unsere Forderungen kann der Kunde lediglich mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ausgenommen hiervon sind Ansprüche des Kunden, die in einem engen Gegenseitigkeitsverhältnis zu unseren Forderungen stehen. Hier ist eine ungekürzte Aufrechnung möglich. Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur solche zu, die auf Gegenansprüchen aus demselben Rechtsgeschäft mit uns herrühren.

5. Schutzrechte

Hinsichtlich der bei der Leistungserbringung entstehenden Ergebnisse räumen wir dem Kunden ein einfaches, das heißt nicht ausschließliches, Nutzungsrecht an den Ergebnissen ein. Die Einzelheiten ergeben sich aus der jeweils konkret getroffenen vertraglichen Vereinbarung. Unabhängig davon, in welchem Umfang Rechte auf den Kunden übertragen werden ist es uns gestattet, Ideen, Konzeptionen, Know-how etc. für andere Kunden zu nutzen.

6. Höhere Gewalt, Rücktritt, Kündigung

Können wir eine Leistung auf Grund höherer Gewalt, insbesondere von gravierenden Transportstörungen, unverschuldeten oder unvorhersehbaren Betriebsstörungen, Arbeitskämpfen, Energie- und Arbeitskräfte-mangel, Rohstoffmangel, uns nicht zurechenbaren behördlichen Maßnahmen, Pandemien oder sonstigen von uns nicht zu vertretenden Ereignissen nicht erbringen, sind wir solange zur Leistungserbringung nicht verpflichtet, wie das Leistungshindernis andauert und wir den Kunden unverzüglich schriftlich informiert haben. Dauern diese Hindernisse mehr als 4 (vier) Monate an, haben wir das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Voraussetzung ist, dass die Vertragserfüllung in Folge des Leistungshindernisses für uns kein Interesse mehr hat und wir nicht das Beschaffungs- bzw. Herstellungsrisiko übernommen haben. Wird es vom Kunden verlangt, werden wir nach Ablauf der Frist erklären, ob wir zurücktreten oder innerhalb einer angemessenen Frist unsere Leistungspflichten erfüllen.
Uns bekannt werdende Tatsachen, die die Zahlungsfähigkeit des Kunden in Frage stellen (z.B. nachhaltige Pfändungen oder sonstige Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, die Beantragung der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder vollständiger oder teilweiser Verzug mit der Bezahlung einer Rechnung oder Teilrechnung) berechtigen uns, vor der weiteren Ausführung des Auftrages volle Bezahlung der vereinbarten Vergütung oder Stellung einer Sicherheitsleistung zu verlangen. Gerät der Kunde mit der Bezahlung einer Rechnung oder Teilrechnung vollständig oder teilweise in Verzug sind wir berechtigt, unsere weitere Leistung bis zur Bezahlung der Vergütung oder Stellung einer Sicherheit zu verweigern. Nach erfolglosem Verstreichen einer angemessenen Frist können wir den Vertrag fristlos kündigen. Weitergehende Ansprüche bleiben von der Kündigung unberührt.
Ein gesetzliches Rücktrittsrecht wegen einer nicht vertragsgemäß erbrachten Leistung steht dem Kunden nicht zu, wenn wir die Pflichtverletzung nicht zu vertreten haben. Etwas anderes gilt, wenn sich ein verschuldensunabhängiges Rücktrittsrecht des Kunden aus den vertraglichen Vereinbarungen ergibt.
Soweit gesetzlich zulässig, wird das ordentliche Kündigungsrecht der Parteien ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung wird hiervon nicht berührt. Wird der Vertrag durch den Kunden gekündigt, werden die durch uns erbrachten Leistungen zeitanteilig bis zum Wirksamkeitszeitpunkt der Kündigung berechnet. Durch den Kunden sind darüber hinaus diejenigen Kosten zu ersetzen, die uns nachweislich aus Anlass und zum direkten Zweck der Durchführung des gekündigten Vertrages entstanden sind und die unter Beachtung der kaufmännischen Sorgfalt nicht mehr vermeidbar gewesen sind.

7. Geheimhaltung

Der Kunde ist verpflichtet, Daten, Pläne und sonstige Unterlagen sowie Informationen, auch mündlich offenbarte Informationen schriftlich als geheimhaltungsbedürftig zu kennzeichnen. Die Geheimhaltungsverpflichtung entfällt, wenn diese Informationen allgemein bekannt sind oder ohne unser Verschulden allgemein bekannt werden, wenn wir uns die geheimhaltungsbedürftigen Informationen selbständig und ohne Heranziehung von Informationen des Kunden erarbeitet haben oder wenn das Gesetz eine Offenbarung verlangt. Diese Geheimhaltungsverpflichtung besteht ab Offenbarung der Information für einen Zeitraum von 5 (fünf) Jahren.

9. Schlussbestimmungen

Erfüllungsort ist Chemnitz.
Für alle gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung mit Kaufleuten ist ausschließlicher Gerichtsstand Chemnitz. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Für alle Rechtsbeziehungen gilt ausschließlich deutsches Recht. Andere, auch internationale Normen, werden ausdrücklich ausgeschlossen.
Sollten einzelne Bedingungen dieser AGB unwirksam sein oder unwirksam werden, berührt es nicht die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen. Anstelle der unwirksamen Bedingungen sollen solche Regelungen treten, die dem wirtschaftlichen Zweck dieser AGB unter angemessener Wahrung der beiderseitigen Interessen am nächsten kommen. Das Gleiche gilt für eine Lücke in diesen AGB.
Bei Streitigkeiten mit uns wäre die Streitbeilegungsstelle Allgemeine Verbraucher Schlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl, www.verbraucher-schlichter.de zuständig. Eine Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren lehnen wir allerdings ab.